1. Bitte melden Sie dem Pfarrer, wenn jemand im Sterben liegt (03864/2259).
Eine Aussprache bzw. der Empfang der Sterbesakramente (Beichte, Krankensalbung, Krankenkommunion)
kann für das Seelenheil des Betroffenen entscheidend sein!
2. Wenn jemand zu Hause stirbt, kontaktieren Sie nach Eintritt des Todes den Distriktarzt zur Totenbeschau.
Dazu Dokumente (Geburtsurkunde und/oder Taufschein, Heiratsurkunde und/oder Trauschein) bereithalten.
3. Meldung bei der Bestattung
Bestattung Kapfenberg: 03862/23926
Ein Bereitschaftsdienst steht rund um die Uhr; auch am Wochenende zur Verfügung.
Weitere Bestattungen: Bestattung Bruck, Bestattung Mürzzuschlag sowie private Bestattungen (Pius, Wolf)
4. Meldung im Büro des Pfarrverbandes
Festsetzen des Begräbnistages.
Das 'Verschiedenläuten', das Organisieren der Sargträger, des Organisten u.v.m. wird von der Pfarre übernommen.
Anhand eines Merkblattes (siehe unten) erfahren Sie, was von Ihnen zu erledigen ist.
5. Wachtgebet
Wenn Sie es wünschen, findet am Vorabend des Begräbnisses/der Verabschiedung eine Betstunde (Wachtgebet) statt.
6. Aufbahrung
In St. Lorenzen bringt die Bestattung die/den Verstorbene/n meist einen Tag vor dem Begräbnis/der Verabschiedung
in den Aufbahrungsraum der Pfarrkirche.
In St. Marein wird die/der Verstorbene am Vormittag des Begräbnistages in der Sebastiankapelle (Annakapelle) aufgebahrt.
7. Begräbnis/Verabschiedung
1. April bis 30. September jeweils 15.30 Uhr, 1. Oktober bis 31. März jeweils 15.00 Uhr oder nach individueller Vereinbarung
Der Ablauf:
Einsegnung vor der Aufbahrungshalle
Requiem (Hl. Messe) in der Kirche
Gang zum Friedhof oder Verabschiedung
Aus dem Begräbnisopfer werden zwei weitere Messen für die/den Verstorbene/n bezahlt.
Termine werden in Absprache mit dem Büro des Pfarrverbandes festgelegt.
In St. Lorenzen wird der Gang zum Friedhof von der Polizei abgesichert.
Bitte folgen Sie als Fahrzeuglenker deren Anweisungen und bleiben sie, so es möglich ist, stehen.
In St. Marein führt der Kondukt entlang des Gehsteiges zum Friedhof.
Bei Verstorbenen, die aus der Kirche ausgetreten sind und sich ausdrücklich vom christlichen Glauben losgesagt haben,
kann auf Wunsch der Angehörigen der Priester/Diakon in Zivil ebenfalls auf den Friedhof gehen, um mit ihnen zu beten.
Das Merkblatt
für die Ausrichtung eines Begräbnisses/einer Verabschiedung
in St. Lorenzen.
Friedhofsordnung für St. Lorenzen
Das Merkblatt
für die Ausrichtung eines Begräbnisses/einer Verabschiedung
in St. Marein.